Liebe Frau von Below,
danke für Ihre Antwort an Herrn .
Leider kann ich Ihrer Argumentation nicht folgen und sehe da auch keinen
Diskussionbedarf.
In der Richtlinie findet sich kein Punkt 7, vielmehr heißt es dafür in
Ziffer 5.3:
"Es ist nur eine Antragstellung für jeden Monat zulässig. Anträge, die
auf Grund unvollständiger Angaben oder sonstiger formaler Mängel
zurückgewiesen werden, bleiben hierbei unberücksichtigt. Als
unvollständig gelten Anträge, in denen im Sinne dieser Richtlinien
erforderliche Dokumente fehlen und daher nicht entschieden werden
können."
Anderes ist bei einem derartigen Massengeschäft auch gar nicht leistbar,
zumal die Studierenden die Möglichkeit haben, sehr komfortabel die
Uploads zu überprüfen und zu ändern, bevor sie den Antrag versenden.
Zudem sind mit der Formulierung in Ziffer 5.3 der Richtlinie
Nachforderungen im Grunde ausgeschlossen. Präzisierend heißt es in
Ziffer 7 der Ausfüllhilfen:
"Im Ausnahmefall wird die Nachforderung von Unterlagen nötig sein. Dazu
gibt es aber ein einfaches Verfahren, das Ihren Aufwand möglichst
minimieren soll.
In der Ausfüllhilfe wird explizit die Ausnahme und nicht die Regel
betont. Bislang wurde rund 46% der Anträge entsprochen, bei 21% werden
Nachforderungen gestellt und nur ein Drittel der Anträge ist bislang
abgelehnt worden. Eine derartige Ablehnungsquote ist nicht sonderlich
hoch, und bei über 21% Nachforderungen kann nicht von einer Ausnahme
gesprochen werden.
Angesichts dieser Zahlen sollte das BMBF eher Gelassenheit an den Tag
legen. Ihr Haus wollte explizit nur die Bedürftigen fördern, daher ist
auch mit Ablehnungen zu rechnen. Andernfalls hätte man jedem bedürftigem
Studierenden ohne großen Aufwand einen Fixbetrag von dreimal 500 Euro
zukommen können zulassen. Ich sehe daher zu diesem Punkt keinen
Diskussionsbedarf, sondern vielmehr einen Änderungsbedarf im Hinblick
auf Ihre FAQ, da hierin entgegen der Richtlinie und der Ausfüllhilfe
suggeriert wird, es würde grundsätzlich nachgefragt:
"Wenn eingereichte Dokumente unvollständig oder fehlerhaft sind, bittet
das Studierenden- oder Studentenwerk im Rahmen der Bearbeitung bei
Unklarheiten um weitere Dokumente oder Ergänzungen; diese können dann
innerhalb einer bestimmten Frist nachgereicht werden."
Dass eine derartige Formulierung dem Frust der Studierenden Vorschub
leistet, liegt auf der Hand.
In diesem Kontext wurde mir aus den Studentenwerken folgende Äußerung
der Telemark mitgeteilt:
"Telefonisch habe ich nach der Ablehnung direkt bei der
Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(BMBF) angerufen und und dort wurde mir mitgeteilt dass sie die
Studentenwerke angewiesen haben fehlende bzw. ungenügende Unterlagen die
nachgereicht werden noch anzunehmen.
Diese Aussage finde ich sehr überraschend. Das Referat hat sich im
Verhandlungsprozess strikt geweigert, eine Umsetzungsanweisung zu
erteilen, nun soll es Anweisungen geben, die zudem der Richtlinie und
der Ausfüllhilfe zuwiderlaufen?
Vor diesem Hintergrund bitte ich die FAQ dringend dahingehend zu ändern,
dass in Ausnahmefällen nachgefragt wird, und dies auch gegenüber Telemark zu
vermitteln. Ebenso erinnere ich an die Änderung des
‚Vier-Augen-Prinzips, die bisher noch nicht erfolgt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsches Studentenwerk
Monbijouplatz 11
10178 Berlin