Liebe Frau von Below,
danke für Ihre mail.
Ich habe dazu noch Antworten eingefügt.
Darüber hinaus habe ich noch einen Punkt, die heutige Berichterstattung
im Berlin-Teil des Tagesspiegel:
https://www.tagesspiegel.de/berlin/finanznot-wegen-corona-tausende-nothilfe-antraege-von-studierenden-abgelehnt/26014686.html
Abgesehen von handwerklichen Fehlern des/der Journalisten/in wird in dem
Artikel u.a. der Studierende Herr Lukas Keil zitiert: "Ich bin Student, deutscher
Staatsbürger, mein Konto ist unter 500 Euro und ich beziehe seit Mitte März
coronabedingt Kurzarbeitergeld."
All diese Umstände seinen Voraussetzungen, um die Nothilfe zu beziehen.
Herr Keil war lt. seiner Aussage auf Anraten von Herrn Haase soeben bei
uns. Das ist natürlich nicht zielführend, weil das DSW schon aus
Datenschutzgründen keinen Zugriff auf die Anträge hat.
Mir geht es aber in diesem Fall um etwas anderes: Herr Keil führt aus, dass
er coronabedingt Kurzarbeitergeld bezieht. Abgesehen davon, ob damit
überhaupt realiter eine pandemiebedingte Notlage erfüllt wird, möchte
ich ohne Kenntnis des Antrags auf eines hinweisen: KuG kann nur
beziehen, wer mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet, denn
Voraussetzung für den Bezug von KuG ist eine vorherige
Sozialversicherungspflicht (Arbeitslosenversicherung,
Krankenversicherung, Rentenversicherung).
Mit einer Berufstätigkeit von über 20 Stunden wäre der Studierende im
Status eines berufsbegleitenden Teilzeitstudierenden, das Studium würde
eine untergeordnete Zeit einnehmen.
Ich bitte Sie, grundsätzlich zu klären, wie mit einem derartigen Fall
umzugehen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsches Studentenwerk
Monbijouplatz 11
10178 Berlin
On 21.07.20 16:33, Below von, Susanne /415 wrote:
> 1. Änderungsmöglichkeiten bei Wiederholungsanträgen.
> Es ist gut, dass Dokumente neu hochgeladen könnten - und es sollte
> möglich sein, auch die Adresse zu ändern. Da falsch angegebene Adressen
> ein direkter Ablehnungsgrund sind, ist es wichtig, dass Studierende dies
> bei folgenden Anträgen korrigieren können, da sie ansonsten aufgrund
> einer falschen Angabe von allen drei Monaten Förderung ausgeschlossen
> sind. Hier ist nicht generell eine böse Absicht zu unterstellen, gerade
> bei Studierenden gibt es öfter Diskrepanzen zwischen Melde- und
> Wohnadressen, deren Bedeutung bei der ersten Antragstellung nicht
> bewusst gewesen sein könnte.
> Falls dies tatsächlich nicht technisch umzusetzen sein sollte (und dies
> bitten wir nochmal zu prüfen), müsste eine Möglichkeit gefunden werden,
> dass diese Studierenden dann keinen Wiederholungs-, sondern einen
> Neuantrag stellen können. Da wir nicht gegen die geltenden Regeln
> verstoßen wollen (doppelte Anträge werden sofort abgelehnt), müssten wir
> uns hierzu abstimmen. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und einen
> entsprechenden Vorschlag
Die von Ihnen vorgeschlagene Änderung dieser Stammdaten ist leider nicht
möglich. Da wir dazu Anfragen hatten, raten wir den Studentenwerken in
diesen Fällen zugunsten der Studierenden nachzufragen, zumal ja auch ab
1.1.2020 abgelaufene Ausweise vorgelegt werden können und aus formalen
Gründen nach der Richtlinie abgelehnt werden _kann_ (Kannvorschrift).
> 2. Umgang der STW mit der etwaigen Steuerpflicht für die
> Bearbeitungspauschale
> Wie in der VK besprochen, wird sich das BMBF nicht in die Abstimmung des
> BMF mit dem DSW oder des DSW mit den STW einbringen; dies hat auch die
> in der VK versprochene Rücksprache mit Herrn Wagner ergeben. Es könnte
> für die STW hilfreich sein, wenn sie die Frage mit ihren örtlichen
> Finanzämtern klären. Das liegt aber in der Verantwortung der STW.
Das ist nicht das Problem. Abgestimmt war, dass die STW für diesen Fall
zu Lasten der Gesamtmittel vorsorglich Rückstellungen bilden müssen, die
für den Fall, dass die FA eine USt.-Pflicht nicht geltend machen,
frühestens in 2021 an das BMBF zurückfließen können, ggf. auch erst
später, je nachdem wann eine Prüfung durch die örtlichen Behörden
stattfindet.