Lieber ,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die Antworten. Ich habe heute drei
Punkte, darunter einen neuen:
Es ist wirklich schade, dass die *Adresse der Antragstellenden* nicht
nachträglich korrigiert werden kann. So hoffen wir, dass die STW in
solchen Fällen tatsächlich nachfragen, wie von Ihnen geraten.
Haben Sie die DSW-Checkliste entsprechend angepasst? Wenn ja, könnten
Sie uns bitte die aktuelle Version zur Kenntnis schicken? Wenn nein,
wäre es gut, wenn Sie dies noch tun könnten, damit die STW entsprechend
informiert sind. Herzlichen Dank!
In Fällen, in denen das STW grundsätzlich nicht nachfragt, ist dies
wirklich bedauerlich. Was halten Sie von unserem Vorschlag, dann die
doppelte Antragstellung nicht als Ausschlussgrund zu definieren? Ich
freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Nun zur von Lukas Keil aufgeworfenen Frage nach Berechtigung bei
*gleichzeitigem Bezug von Kurzarbeitergeld*:
Wie Sie wissen, hatte das DSW sich mit Mail von am 14.5.
dafür ausgesprochen, unseren Vorschlag nach Unterscheidung zwischen
Voll- und Teilzeitstudierenden bei der Antragsberechtigung durch den
expliziten Ausschluss von bestimmten Gruppen von Studierenden zu
umgehen. Die ist in Punkt 1.2. der Richtlinien entsprechend festgehalten
und in der Antragsmaske umgesetzt und der Antrag kann nicht weiter
ausgefüllt werden, wenn „berufsbegleitend“ angekreuzt ist.
< EINGEBUNDENES BILD (Siehe 5-2 (neu) S. 86) >
Wenn einzelne Antragstellende hier nicht korrekte Angaben machen, ist es
an den STW, dies bei der Antragsprüfung festzustellen (Eingang
Einkommen/Kurzarbeitergeld auf dem Konto). Dies ist bei Herrn Keil
offensichtlich geschehen, da sein Antrag abgelehnt wurde.
insofern ergibt sich aus unserer Sicht kein zusätzlicher Klärungsbedarf.
Ist das für Sie okay?
Darüber hinaus wären wir dankbar für die Übermittlung einer aktuellen
Angabe zu allen bisher gestellten Rückfragen; bisher übermitteln wir
noch die Zahl vom 14.7., hier wären wir für eine Aktualisierung dankbar.
Mit besten Grüßen
Susanne v. Below