Lieber ,
vielen Dank für Ihre Nachricht von heute Mittag, auf die ich gern in
Abstimmung mit Herrn Schüller und Herrn Greisler antworte.
emeinsam liegt uns die Situation von Studierenden in pandemiebedingten
Notlagen am Herzen. Wir arbeiten seit mehreren Wochen zusammen intensiv
daran, für bedürftige Studierende aus dem In- und Ausland eine
Überbrückungshilfe konstruktiv umzusetzen, um so schnell wie möglich die
Situation der Betroffenen zu verbessern.
Ich stimme Ihnen zu: die praktische Umsetzung eines so umfangreichen,
neuen Vorhabens ist eine gewaltige Aufgabe,die uns allen enormen Einsatz
und Flexibilität abverlangt. Wie Sie schreiben, sind wir im Laufe
intensiver Verhandlungen etliche Kompromisse eingegangen, auf deren
Grundlage wir nun ein gutes Ergebnis erzielen können.
Dies sind insbesondere die Form der Unterstützung als Zuwendung, der
Vergabe der Zuwendung an die STW und das DSW sowie die Kriterien für die
Vergabe der Überbrückungshilfe, die sicherstellen, dass es auf Seiten
der STW keine Ermessensrisiken geben sollte; heute hat Ihnen Herr
Greisler ergänzend mitgeteilt, dass auf das externe
Identifikationsverfahren verzichtet werden kann, wenn die Daten aus den
kombinierten Unterlagen (Name-Kontonummer u.ä.) im jeweiligen STW i.R.d.
Anträgsprüfung angeschaut und abgeglichen werden.
Damit stehen alle Kriterien, die wir im Konsens vereinbart haben, fest.
Eine Formulierungshilfe zur Antragstellung hätten wir dem DSW vorige
Woche zukommen lassen, ich freue mich, dass Sie diese Formulierungshilfe
heute weitergeleitet haben. Den Entwurf der Nebenbestimmungen
(Förderrichtlinie) haben wir Ihnen soeben gesendet.
Aus unserer Sicht kann es also los gehen.
Es ist daher wichtig, dass nun die weiteren wichtigen Schritte gegangen
werden. Daher bitten wir Sie, darauf hinzuwirken, dass so viele STW wie
möglich diese Woche oder Anfang nächster Woche die Anträge auf Zuwendung
stellen; durch die übermittelte Ausfüllhilfe ist das Verfahren für die
STW so einfach wie möglich. Unser gemeinsames Ziel ist, dass seitens des
BMBF ab nächster Woche die Zuwendungsbescheide erstellt werden.
Ebenfalls bitten wir das DSW selbst um zügige Antragstellung für seine
Zuwendung.
Sie spreche in Ihrer Mail zwei für uns alle wichtige Themen an: die
Frage möglicher Haftungsrisiken sowie den Start eines funktionierenden
IT-Tools.
Zur Haftung:
Von Ihnen und anderer Stelle hören wir, dass die STW vor Ort sowie das
DSW die Frage der Haftung weiter umtreibt. Wir nehmen Ihr Anligen, vom
DSW und den STW Schaden abzuhalten, überaus ernst. Deshalb
haben wir vereinbart, dass € 2 Mio. für mögliche Rechtsstreitigkeiten/Rechtsanwaltskosten und zusätzlich €
500.000,- bereitgestellt werden, mit denen möglicherweise entstehende sonstige Risiken abgedeckt werden
können; außerdem haben wir gemeinsam ein sehr schlankes Verfahren erarbeitet, durch das - wie oben
dargestellt — Risiken bei der Ermessensausübung der STW im Antragsverfahren so gut wie ausgeschlossen sind.
Dadurch sind aus unserer Sicht hieraus möglicherweise entstehende
Haftungsrisiken sehr weitreichend minimiert.
Mündlich und schriftlich haben wir Ihnren in dieser Woche zusätzliche
Antworten und Beispiele dargelegt und übermittelt, aus denen sich die
weit reichende Minimierung der Haftunge ergibt.
Wir hoffen, damit deutlich gemacht zu haben, dass das BMBF keineswegs
alle Risiken auf die STW und das DSW zu verlagern sucht; unser Ziel ist
vielmehr, im Rähmen des rechtlich Möglichen das Gegenteil zu erreichen.
Wir bedauern sehr, dass es hier zu Missverständnissen gekommen ist; wir
sind zuversichtlich, dass wir diese mit unseren Hinweisen ausräumen konnten.
Aus Ihrer Sicht mag es sinnvoll sein, zur Haftung nun einen externen
Rechtsbeistand zu Rate ziehen, auch wenn dies, wie Sie selbst schreiben,
weitere Verzögerungen verursachen wird.
Bitte halten Sie uns über den Fortgang dieser-Anfrage auf dem Laufenden;
gene stellen wir Ihnen zeitnah und jederzeit ggfs. zusätzlich
erforderliche Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Wir hoffen
wirklich sehr, dass diese Fragen, die uns nun schon so lange
beschäftigen und bei denen wir für das DSW sowie für die STW in großem
finanziellen Umfang eine Absicherüng vorschlagen, sehr zeitnah
abschließend geklärt werden können.
Zum IT-Tool:
Nach unserem Informationsstand sieht NetQues lediglich einen zehntägigen
Beantragungszeitraum vor; da die Möglichkeit der Antragstellung über die
gesamte Laufzeit ein zentraler Punkt der Überbiückungstilfe ist, bitten
wir Sie kurzfristig um Information, ob bzw. wie NetQues diese Anforderung
umsetzen kann bzw. wird. Zudem benötigen wir aus formalen Gründen, wie
von Herrn Wagner dargestellt, die Leistungsbeschreibung, die das DSW mit
NetQues vereinbart. Wir danken Ihnen, dass Sie heute NetQues mit der
Umsetzung beauftragt haben.
Abschließend bitten Sie in Ihrer Mail um Vorlage eines Zeitplans. Da wir
am 11.5. einen Zeitplan verabredet haben, den wir entsprechend Ihrer
jeweiligen Rückmeldungen angepasst haben (z.B. Antragstellung erst 14
Tage nach Auftragserteilung an NetQues möglich), senden wir Ihnen diesen
Zeitplan nochmals zu- verbunden mit der Bitte um Prüfung und Rückmeldung
bei den noch offenen Punkten - Abschätzung, wieviel Zeil die STW für
Prüfung der Förderrichtlinien/Antragstellung und NetQues für die
Entwicklung und Implementierung des IT-Tools benötigen. Vielleicht lässt
sich dies ja in einem Telefonat sehr schnell klären.
In diesem Sinne stehen wir auch weiterhin für eine enge Abstimmung
regelmäßig zu Rücksprachen und Verabredungen zur Verfügung. So würden
wir uns freuen, wenn der heute ausgefallene „Scrum“ am kommenden Freitag
um 10 Uhr stattfinden könnte, damit Zeitplan, ausstehende Fragen etc.
auf direktem Wege unkompliziert geklärt werden können.
Herr Schüller und Herr Greisler bieten zudem eine Telefonkonferenz für
morgen, Donnerstag, oder wenn es besser passt, auch am Freitag zur
Klärung noch offener Fragen an.
Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Projekt erfolgreich auf den Weg zu
bringen, damit bedürftige Studierende im Juni Zuschüsse erhalten können.
Mit freundlichen Grüßen,
Bettina Schwertfeger
Zeitplan:
* 15.5.: Übermittlung Textbausteine zur Antragstellung von BMBF an DSW
* 18.5.: Klärung Verteil-Schlüssel (Kontingente STW) BMBF-DSW; Klärungen
DSW-IT-Anbieter zu Antrags-/Bearbeitungfristen und -zeitpunkten,
Identifizierungsverfahren u.a.
* ab 19.5: BMBF-interne Klärung zu Nutzung IT-Hotline Telemark und
Übersetzung ins Englische (Sprachendienst)
* 20.5.: Beauftragung IT-Dienstleister; Weitergabe Textbausteine zur
Antragstellung an STW durch DSW; Übermittlung Textentwurf
Förderrichtlinie von BMBF an DSW
* ab 20.5., idealerweise bis spätestens 25.5.: Anträge von DSW und 57
STW auf Zuwendung werden beim BMBF gestellt; Übermittlung
Leistungsbeschreibung IT-Anbieter bzw. Lastenheft
* ab 25.5.: BMBF bewilligt Zuwendungsbescheide an STW und DSW.
* Vorbereitung Öffentlichkeitsarbeit: PM, möglicherweise M-Statement,
ggfs. mit DSW: Verfügbarkeit DSW, z.B. am 28.5., Abstimmung
Textbausteine (für STW, Homepages, FAQ etc.)
* ab 1.6., sobald Antragstool voll funktionsfähig ist: Studierende
können Anträge stellen.
* ab 15.6.. sobald Bearbeitungstool voll funktionsfähig ist: STW können
Anträge bearbeiten und auszahlen.
* Auszahlungszeitraum: Juni, Juli. August.
* Abwicklung bei den STW bis 30.9.2020, beim BMBF bis 6 Monate nach
Auszahlung der letzten Fördermittel, falls keine rechtlichen Verfahren
laufen; dann ggfs. länger.