Liebe Frau Schwertfeger, liebe Frau Dr. von Below,
Ich bedanke mich für Ihre Mitschrift der Telefonkonferenz vom 18.5.2020
von 18:30-20:45 Uhr sowie den Vermerk zu Haftungsfragen.
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die Vorgaben der Leitung des BMBF
eng und für alle Beteiligten angesichts des politischen Drucks schwierig
umzusetzen sind.
Wir haben sehr viel Zeit für die Diskussion der Förderrichtlinien
aufgewandt und sind nach langen Verhandlungen zu Kompromissen für beide
Seiten gelangt. Duktus und Inhalt der Mitschrift vom 18.5. (gängiges
Muster: „Bedenken DSW“ und „Entgegenkommen BMBF”) spiegeln dies jedoch
nicht wider, sondern sind aus unserer Sicht eher als Absicherung im BMBF
zu verstehen.
In diesem Sinne ist auch der Vermerk zu Haftungsfragen zu verstehen.
Nach dem Ausscheiden der BFS auf Ihren wunsch am 30.4.2020 , der
Beauftragung der KFW durch das BMBF und der Abstimmung der
Koalitionsparteien auf ein Zuschussprogramm habe ich zu Beginn der
Gespräche am 30.4 betont, dass für den Fall der Beteiligung des DSW und
der Studentenwerke zwei Punkte vorrangig zu klären sind: die
Haftungsfreistellung angesichts der Eilbedürftigkeit sowie das
aufzusetzende IT-Verfahren. Die Inhalte des gestrigen Haftungsvermerks
habe ich im Hause, durch Geschäftsführer und den Vorsitzenden des
Verbandsrats gegenlesen lassen. Alle sind übereinstimmend zu der
Auffassung gelangt, dass das BMBF alle Risiken auf die Studentenwerke
und das DSW verlagert. Wir hatten am Montagabend eine Klarstellung
dahingehend vereinbart, aus der ersichtlich die Haftungsrisiken
weitestgehend begrenzt werden.
Die Rückstellung von Mitteln reicht dazu auch Sicht der Angesprochenen
nicht.
Ebenso wie ich Ihre Situation nachvollziehe, müssen Sie verstehen, dass
ich in meiner Funktion Schaden sowohl vom DSW als auch den
Studentenwerken abhalten muss. Wir sehen uns daher gezwungen, die
Inhalte der Vereinbarung durch einen externen Rechtsbeistand überprüfen
zu lassen, was leider Zeit nach sich ziehen wird.
Zwar sollten in dieser Woche mit Feiertag und schulfreiem Brückentag die
Studentenwerke einen easyAZA-Antrag stellen, aber die Besonderen
Nebenbestimmungen insbesondere mit den Kriterien für die Förderanträge
und Vorgaben zur Antragsbearbeitung liegen immer noch nicht vor. Unter
diesen Bedingungen ist für viele STW noch keine Antragstellung möglich.
Wir haben darauf hingewiesen, dass sich die Studentenwerke schwer für
den Vertrieb eines Produkts entscheiden können, wenn sie weder die
Produkteigenschaften noch über Rechte und Pflichten bei der Umsetzung
verbindliche Angaben zur Beurteilung haben. Eine Entscheidungsreife ist
noch nicht gegeben; der Vorschlag, Anträge zu stellen und sie dann ggf.
zurückzuziehen, ist bei unseren Mitgliedern auf erhebliches
Unverständnis gestoßen.
Leider gilt auch für die IT: Gestern wurde noch zusätzlich die Vorlage
der Leistungsbeschreibung und/ oder das Lastenheft als Grundlage des zu
erwartenden Auftrags angefordert. Dieser Bitte können wir erst dann
nachkommen, wenn wir dem Anbieter den verbindlichen Kriterienkatalog des
BMBF vorlegen können.
Bei der IT handelt es sich um eine komplette Neuentwicklung und daher um
ein ehrgeiziges Vorhaben, nur ein Vergleich: die KFW benötigt bis Ende Juni für die
Umstellung des bestehenden Tools für die Studienkredite zur Öffnung für
ausländische Studierende.
Wir arbeiten weiter gemeinsam mit Ihnen an dem Ziel, dass Studierende
mit einer finanziellen Hilfe Notlagen überbrücken können. Dies muss
allerdings partnerschaftlich erfolgen und die Risiken müssen
gleichermaßen verteilt werden, die Anwendung eines engen
Zuwendungsverfahrens wird der Komplexität eben nicht gerecht.
Um dieses Ziel gemeinsam realisieren und unvorhersehbare Imponderabilien
ausreichend abfedern zu können, müssen beide Partner auf Augenhöhe in
einem Boot sitzen.
Wir benötigen unbedingt die Besonderen Nebenbestimmungen/Richtlinien,
aus denen für die alle Kriterien und Regularien des Verfahrens,
insbesondere die Antragsmodalitäten (Antragsinhalte, Prüfvorgaben)
hervorgehen sowie für das DSW die Regularien zur Beauftragung der IT
Software Lösung. Hierzu benötigen wir einen Zeitplan, der sowohl den
Studentenwerken hinreichend Zeit zur Prüfung der Förderrichtlinien etc.
vor Antragstellung gibt als auch für die Entwicklung und Implementierung
des IT-Tools beinhaltet. Diesen bitten wir Sie uns für die weitere
Zusammenarbeit vorzulegen. Zu den hierbei erforderlichen
haftungsrechtlichen Regularien werden wir uns nach der externen Prüfung
so schnell wie möglich äußern.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsches Studentenwerk
Monbijouplatz 11
10178 Berlin