Liebe Frau von Below,
im Nachgang zu meiner mail von Freitagabend möchte ich noch einmal
einige Punkte bekräftigen und bitte diese zu berücksichtigen, da
ansonsten das Prüfverfahren der Anträge der Studierenden unnötig
erschwert und über Gebühr seitlich ausgedehnt wird:
* Wie in Hamburg, aber auch in anderen Studentenwerken praktiziert,
sollte auf das Vier-Augen-Prinzip verzichtet werden, es wäre angesichts
der Klein-Beträge eine unverhältnismäßig Erschwerung und zeitliche
Verzögerung.
* Das am Donnerstag hinzugekommene Kriterium BAföG-Antrag gestellt
stellt eine unnötige, zusätzliche Erschwernis dar. Die Nothilfen sollen
- auch von der BMBF-Leitung kommuniziert - insbesondere denen helfen,
die überhaupt keine BAföG-Berechtigung haben, wie ausländische
Studierende, Studierende im Zweitstudium, Studierende außerhalb der
Regelstudienzeit und insoweit außerhalb der Förderungshöchstdauer etc.
Insofern ist der Vorschlag des BAföG-Referats nicht zielführend und
sollte aufgegeben werden.
* Zur Kontenüberprüfung verweise ich auf meine Kommentare im Freitag
übersandten Dokument.
* Ebenso zur Vereinfachung des Zuwendungsverfahrens auf die Ausführungen
im Dokument zur Finanzierungsart Festbetragsfinanzierung (es handelt
sich ja um Festbeträge: Nothilfe, Verwaltungsaufwand, zzgl.
Umsatzsteuer, Identkosten pro Fall) daher auch auf einen vereinfachten
Verwendungsnachweis.
Noch einen restlichen schönen Sonntag!
Mit freundlichen Grüßen
Deutsches Studentenwerk
Monbijouplatz 11
10178 Berlin