Liebe Frau von Below, lieber Herr Wagner, lieber Herr Mälzer,
zum gestrigen Diskussionsstand der Kriterien schlagen wir vor:
*Vollzeitstudierende - Teilzeitstudierende*
Laut 21. Sozialerhebung studierten im Sommer 2016 92 % in einem formalen
Vollzeitstudium und 2 % in einem formalen Teilzeitstudium.
Vorschlag:
Wenn grundsätzlich
* Studierende an Verwaltungsfachhochschulen oder Bundeswehrhochschulen
* Studierende im berufsbegleitendes Studium bzw. dualen Studium
* Studierende im Urlaubssemester
* Gasthörer/in
nicht antragsberechtigt sind, wäre eine Differenzierung in
Vollzeitstudium/Teilzeitstudium nicht erforderlich.
Um ein schnelles Verfahren gewährleistet sein soll, sind differenzierte
Auszahlungsbeträge nicht möglich.
Aus den Studentenwerken kommt nachdrücklich die dringende Empfehlung
einen *Fixbetrag in Höhe von 500 Euro/mtl.* auszuzahlen.
Beim Kontostand kommen für die BMBF-Überbrückungshilfe in Betracht, wer
*am 5. eines Monats weniger als 500 €* auf dem Konto hat.
Beim Thema *Entreicherung/Vermögensverschiebung* würde das BMBF keine
verdächtigen Kontenbewegungen entscheidungsrelevant sein lassen. Dem
stimmt das DSW zu.
*Als neues Kriterium wird die Angabe der Steuer-ID vorgeschlagen.* Eine
Steuer-ID müssen alle Studierenden haben, die jobben bzw. gejobbt haben.
Als reines Prüfkriterien für die Sachbearbeitungen würden dann der
Kontostand zum 5. eines Monats, Kenntnisnahme Studienerfolg sowie die
Prüfung der Anlagen bleiben.
Herzliche Grüße
Deutsches Studentenwerk (DSW)
Monbijouplatz 11
D-10178 Berlin