Liebe Frau Schwertfeger,
vielen Dank für Ihre Mail, auf die ich gerne nachfolgend antworte.
* Zur Unterstützung in Not geratener Studierender hatte das DSW - wie
auch die Bundesländer — ursprünglich eine vorübergehende Öffnung des
BAföG vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde von der Leitung des BMBF
nicht aufgenommen, vielmehr fokussierte diese auf eine Darlehenslösung.
Ende April verständigten sich die Regierungsparteien dann auf eine
Zuschusslösung, die dem Wunsch der Länder und des kleineren
Koalitionspartners folgend über die Studentenwerke umgesetzt werden
sollte. Um den in Not geratenen Studierenden eine Unterstützung
angedeihen zu lassen, hat sich das DSW daraufhin bereit erklärt, die
Zuschusslösung gemeinsam in Abstimmung mit den Studentenwerken
umzusetzen, ohne für die Tätigkeit ein entsprechendes Entgelt verlangen
nur zu wollen. Die beantragte Halbtagsstelle für
Projektsteuerungsaufgaben wurde daher nur auf ausdrücklichen Wunsch des
BMBF beantragt.
* Ihr Hinweis, dass wir gegenüber dem BMBF die für die Ausfüllhilfe
zugrundeliegende Richtlinie durchgesetzt hätten, ist nicht zutreffend.
Ich hatte bereits in meiner mail vom 20.5. deutlich gemacht, dass ich
unrichtige Absicherungsvermerke Ihres Referats nicht akzeptiere. Ich
hatte damals auf Richtigstellung verzichtet, um nicht unnötige Zeit für
Nebenkriegsschauplätze zu verschwenden; da ich Ihre heutige mail aber
wiederum vom Duktus der Absicherung geleitet wahrnehme, füge ich den
Vermerk mit unseren damaligen richtigstellenden Anmerkungen nun für Ihre
Akten bei. Aus diesen wird sehr wohl ersichtlich, wie sehr die Vorgaben
des BMBF hinsichtlich Bedürftigkeitsprüfung, gestuften Zahlbeträgen,
ausführlicher Kontenprüfung etc. ihren Niederschlag fanden. Insofern
würde die Ihrerseits gewünschte Klarstellung gegenüber den
Studentenwerken nicht der Realität gerecht, zumal wir ihnen als autonome
Einrichtungen auch keine Äußerungen untersagen können.
* Zutreffend ist, dass das DSW, obwohl nichtzuständig, in Wahrnehmung
der originären Aufgaben Ihres Referats die Ausfüllhilfe zu 90% in
Umsetzungshinweise umarbeiten musste. Dies war erforderlich, weil sich
die Vorlage des BMBF leider nicht als operational erwies. Zudem hätte
das von Ihnen nun favorisierte Einräumen eines großen Ermessens auch die
von den Studentenwerken gewünschte Haftungsbeschränkung erfordert, die
Sie ja insbesondere unter Hinweis auf das geringe Ermessen der
Studentenwerke zuvor abgelehnt hatten.
* Die Ihnen heute übersandten 14seitigen Hinweise stellen daher eine
weitere Arbeitshilfe für die Bearbeiter/innen in den Studentenwerken und
konkretisieren sowohl die Richtlinie als auch die Ausfüllhinweise. Auch
dies wäre eine vom BMBF zu erledigende Aufgabe gewesen, damit eine
weitgehend bundeseinheitliche sichere und zügige Bearbeitung möglich
ist. Gerne können Sie sich dazu mit Herrn austauschen.
* Letztlich hatte sich das Referat verpflichtet, für die Beratung der
Antragsteller eine Hotline bei Telemark einzurichten, die offensichtlich
deutlich überfordert zu sein scheint. Die Professionalisierung der dort
tätigen Berater obliegt dem BMBF; wobei Sie auf die vom DSW
kontinuierlich weiterentwickelten technischen und inhaltlichen Hinweise
zurückgreifen können.
* Angesichts der offensichtlichen Überforderung von Telemark hat das DSW
zudem - wie bereits mitgeteilt - in erheblichem Umfang freiwillig und
unentgeltlich aus Beitragsmitteln der Studentenwerke finanziertes
Personal eingesetzt, um den Nachfrageansturm der Studierenden gerecht zu
werden - obwohl das nicht aus der Zuwendung an das DSW gedeckt ist.
* Für besonders bedauerlich halte ich, dass es das Referat bislang nicht
einmal für nötig erachtet hat zu würdigen, in welcher Rekordzeit Netques
und das DSW ein funktionsfähiges Bearbeitungstool für die
Überbrückungshilfe des BMBF entwickelt haben. Stattdessen werden wir
kontinuierlich mit weiteren Forderungen konfrontiert, die im Grunde in
Ihren Aufgabenbereich fallen.
* Direkte, einzelnen Mitarbeitern in den Studentenwerken zuzuordnende
Zitate und Äußerungen in den sozialen Medien sind mir nicht bekannt,
sondern nur Aussagen Dritter, die angeblich die Mitarbeiter der
Studentenwerke zitieren. Derartige Aussagen Dritter wird man kaum
unterbinden können, zudem kann ich nur noch einmal darauf hinweisen,
dass das DSW als Verband keine Weisungsbefugnis gegenüber seinen
Mitgliedern hat.
* Was unseren Wunsch zur Änderung des Passus der FAQ betrifft, so ist
wohl zutreffend, dass der Vorschlag von Herrn kommt, uns aber
weiterhin an einer Änderung gelegen ist. Frau von Below kann das gerne
mit den Kolleg/innen im DSW abstimmen.
* Hinsichtlich der Mittelabrufe können wir gerne noch einmal auf die
Studentenwerke zugehen, einige haben uns aber signalisiert, dass sie zur
Vermeidung von Strafzinsen die Abrufe sukzessive angehen wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsches Studentenwerk
Monbijouplatz 11