Liebe Frau Schwertfeger,
danke für die Rückmeldung.
Hinsichtlich der Ausfüllhinweise müssen Sie mich missverstanden haben.
Das ‚leider nicht operational‘ bezog sich auf die Version vor der
grundlegenden Überarbeitung durch uns.
Ich habe aber noch einen anderen Punkt, den Herr Mälzer gegenüber Frau
angesprochen hat. Es geht um eine erneute Antragstellung im
Folgemonat, solange der Antrag des Vormonats noch nicht abschließend
bearbeitet ist und ggf. Dokumente nachgeliefert werden müssen. Die
Lösung der aufgeworfenen technischen Probleme wie ‚Nachladen nicht
möglich bei Folgemonatsantragstellung‘ haben wir mit Netques heute
besprochen, sie wird in den nächsten Tagen erfolgen.
Ich sehe hier aber ein grundsätzliches Problem, zu dem sich das BMBF
verhalten und klarstellen müsste: Nach der Richtlinie soll die
Überbrückungshilfe in einer Pandemiebedingten Notlage dazu dienen, einen
finanziellen Engpass von Studierenden zu überbrücken und diesen
ermöglichen, sich eine andere Finanzierung zu erschließen. Mit Gewährung
und Auszahlung ist die Notlage im Grunde zunächst vorübergehend behoben,
da sich nun mehr als 500 Euro auf dem Konto finden müssten; auch müssen
Antragsteller erklären, dass sie keine Förderung erwarten, was sie bei
nicht abgeschlossenen Anträgen nicht wahrheitsgemäß können. Erst bei
erneuter, nachzuweisender Notlage kann in den Folgemonaten jeweils ein
neuer Antrag gestellt werden, sofern es zwischenzeitlich nicht gelingt,
diesen (erneuten) finanziellen Engpass durch einen Alternativjob, über
eine BAföG-Finanzierung oder auch über einen Studienkredit zu beheben.
Insofern kann im Grunde bei einem laufenden, noch nicht abgeschlossenen
Antrag vom Prozessablauf her kein neuer Antrag gestellt werden. Falls
aus Ihrer Sicht doch, wäre es sinnvoll, wenn die STW zur Beschleunigung
des Verfahrens gleich beide Anträge in einem Vorgang bearbeiten, die
Studierenden würden dann allerdings anstelle max. 500 Euro bis zu 1000
Euro erhalten können. Ich gehe bislang davon aus, dass dies vom BMBF
nicht gewollt ist. Daher sollte das BMBF entsprechend kommunizieren,
dass ein Folgeantrag erst nach Abschluss des vorangegangenen Antrags
gestellt werden kann.
Abschließend bitte ich noch einmal darum, den Passus zum
Vier-Augen-Prinzip in den FAQ zu streichen.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsches Studentenwerk
Monbijouplatz 11