From: "Schwertfeger, Bettina /415" <Bettina.Schwertfeger@bmbf.bund.de>
To: XXX <XXX@Studentenwerke.de>
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Subject: WG: Aufforderung. Barvermögen abzuheben bei Antrag auf Überbrückungshilfen
Datum: 19.06.20, 14:22
Anhänge:

Lieber Herr                ,

aus Köln erhielten wir die Information, dass folgende - angeblich mit
uns (BMBF) abgestimmte Regelung massenweise an Studierende weiter
gegeben wurde:

Die Studierenden werden aufgerufen, größeres Barvermögen abzuheben,
bevor sie den Antrag stellen, weil nur der Kontostand geprüft werde.
"Sollte ihr also über Ersparnisse verfügen, wäre es sinnvoll, diese vor
Antragstellung abzuheben und den Antrag mit dem aktualisierten
Kontostand zu stellen. Ergibt sich dadurch ein Problem, ist die einzige
Konsequenz, dass der Antrag abgelehnt werden könnte.
Rechtliche Konsequenzen drohen euch dadurch nicht."

Bitte informieren Sie alle 57 STW, dass derartige Informationen
kursieren und dem deutlich entgegen getreten werden muss.

Zum einen bestätigt der/die Studierende bei Antragstellung die
Richtigkeit der Angaben, und das beinhaltet die akute pandemiebedingte
Notlage. Wenn diese durch kurzfristige Barabhebungen herbei geführt wird
kann dies rechtliche Konsequenzen haben, die - im Verdachtsfall - von
den STW den zuständigen Organen gemeldet werden müssten. (Vom STW zu
entscheiden.)

Zum anderen muss eine Abhebung dazu führen, dass dies i.R.d.
Kontoprüfung auffällt. Es wird also in jedem Fall zu Nachfragen kommen.

Letztlich würde durch dieses Verhalten Zeit und Kapazität der
Bearbeiter/-innen in den STW gebunden und auch das Tool übermäßig
beansprucht. Dies geschieht dann zu Lasten derjenigen, die wirklich
bedürtig sind.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diesen Punkt gegenüber den STW sowie
allgemein in der wirklich sehr guten ÖA des DSW deutlich machen.

Beste Grüße,
Bettina Schwertteger

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