Lieber Herr ,
wir hatten uns vorige Woche per Mail über die Information ausgetauscht,
dass Studierende, ggf. in großen Zahlen, zu missbräuchlichen
Barabhebungen vor Antragstellung beim jeweiligen STW motiviert würden.
Hierzu hatten Sie das BMBF aufgefordert, eine Sprachregelung zur
Information der STW zu entwickeln. Dieser Bitte komme ich gern nach und
füge einen Text hier im Mailtext bei.
Beste Grüße,
Bettina Schwertfeger
Information an die STW:
Derzeit kursieren Informationen an Studierende, sie sollten ihren
Kontostand reduzieren, um die Antragskriterien für die
Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen zu
erhalten. Des Weiteren wird behauptet, diese Information sei mit dem
BMBF abgestimmt.
Bitte treten Sie solchen Gerüchten deutlich entgegen, wenn Sie von ihnen
Kenntnis erhalten. Die Aussage entbehrt jeder Grundlage.
Studierende sind gemäß der Richtlinien zur Überbrückungshilfe gehalten,
bei der Antragstellung richtige und vollständige Angaben zu machen und
ihre akute pandemiebedingte Notlage zu belegen.
Wenn diese künstlich herbei geführt wird, kann dies rechtliche
Konsequenzen haben, die - im Verdachtsfall - von den Studierenden- und
Studentenwerken den zuständigen Organen gemeldet werden müssten. (Die
Entscheidung hierüber liegt beim jeweiligen Studierenden- oder
Studentenwerk.)
Darüber hinaus würde eine außergewöhnliche Abhebung im Rahmen der
Kontoprüfung auffallen, die bei der Bearbeitung der Anträge durch die
Studierenden- und Studentenwerke durchgeführt wird.
So würde dieses Verhalten Zeit und Kapazität der Bearbeiter/-innen in
den Studierenden- und Studentenwerken gebunden und auch das Tool
übermäßig beansprucht. Dies ginge dann zu Lasten derjenigen, die
wirklich bedürftig sind.
Bitte wenden Sie sich, wenn Sie Fragen hierzu haben, an das Deutsche
Studentenwerk.