From: "Wagner, Sascha /412" <Sascha.Wagner@bmbf.bund.de>
To: XXX
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Subject: AW: Antrag DSW für Projekt Überbrückungshilfe
Datum: 05.06.20, 12:19
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Lieber             ,

ich habe noch eine kurze Nachfrage zur Auftragsvergabe. Beziehen Sie
sich bei der Begründung der Dringlichkeitsvergabe auf § 8 Abs. 4 Nr.9
UVgO oder auf § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV? Letzteres gilt nur, wenn der
Schwellenwert (214.000 €) bei der Schätzung des Auftragswertes
überschritten wurde. Ursprünglich lagen die geschätzten Ausgaben für das
IT-Tool darunter, so dass hier wahrscheinlich die UVgO als einschlägig
angesehen wurde. Können Sie das bitte kurz bestätigen?

Danke und beste Grüße

Sascha Wagner

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