Sehr geehrter Herr Wagner,
auf der Grundlage der weiteren Schärfung der Leistungsbeschreibung und
die darin notwendige Einbeziehung der Unterauftragnehmerleistungen
hinsichtlich der sicherheitsbezogenen Systemleistungen (insb. E-Mails
mit Sign-up Password, SMS mit One-Time-Password und Festplattenspeicher
& -Transfervolumen) wird der Schwellenwert überschritten. Daher muss die
Vergabe auf § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV und den damit verbundenen COVID-19
Bezug gestützt werden.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Deutsches Studentenwerk
Monbijouplatz 11
10178 Berlin