Liebe Frau Schwertfeger,
Ihre Antwort auf die Nachricht von Herrn habe ich mit Interesse
gelesen.
Dazu möchte ich nachfolgendes erwidern.
Wir befinden uns in einem gemeinsam getragenen, ehrgeizigen Vorhaben, in
dem Zuständigkeitshinweise Ihrerseits wenig zielführend sind, v.a. wenn
die für die Umsetzung erforderlichen Voraussetzungen bislang nicht
realisiert sind. Dies ist ja auch den kontinuierlichen und noch nicht
abgeschlossenen work in progress Nachfragen aus Ihrem Haus zu entnehmen.
Gemeinsam haben wir den 1. Juni 2020 anvisiert, allerdings unter der
Voraussetzung, dass die dazu erforderlichen Zeitläufe eingehalten werden
können und die dafür die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Bis zum heutigen Tage existiert immer noch keine geklärte
Verhandlungsgrundlage, um die - auch für ein vereinfachtes, dringliches
- Vergabeverfahren notwendigen Angebote einholen zu können.
* Die - für die Erstellung eines Antragsformulars und daraus folgend für
das Angebot des IT-Providers unabdingbaren Nothilfekriterien sind immer
noch nicht abschließend geklärt, sie bedürfen m.W. noch der Zustimmung
der Leitung des BMBF.
* Das vorhin von Frau von Below übersandte Protokoll beinhaltet
Widersprüche zwischen Kontostand und Nothilfebetrag, es fehlen darüber
hinaus die gestern getroffenen Absprachen zur Risikominderung für die
Studentenwerke über die Nebenbestimmungen wie: danach soll das
Prüfverfahren so beschrieben werden, dass nach dem Vier-Augen-Prinzip
geprüft werden soll, wobei die zweiten beiden Augen sich auf die
rechnerische Prüfung und nicht auf die Belegprüfung beziehen sollen.
Hinsichtlich der eingereichten Unterlagen soll sichergestellt sein, dass
die SW nicht belangt werden können, wenn gefälschte Belege vorgelegt
werden und auf dieser Basis fälschlicherweise eine Auszahlung getätigt
wurde.
* Entgegen einem ursprünglich deklarierten unbürokratischen
vereinfachten Verfahren sind seitens des BMBF im Laufe der Abstimmungen
kontinuierlich neue Kriterien hereingebracht worden, die die Erstellung
eines schnellen Tools erschweren und zudem nicht belastbar sind.
* Darüber hinaus hatten wir im Laufe der Abstimmungen und erneut diese
Woche deutlich gemacht, dass der IT-Provider 4 Wochen bis zur Auszahlung
benötigt, vorausgesetzt er kann mit seiner Arbeit starten.
* Ebenso haben wir gestern darauf hingewiesen, dass das vom BMBF im
Laufe dieser Woche kontinuierlich geforderte Postidentverfahren eine
weitere zeitliche Verzögerung nach sich zieht. Dass dies seitens des
BMBF nun nicht mehr als erforderlich erachtet wird, wissen wir seit der
mail von Frau von Below vor ein paar Minuten. Auch dieses ist eine
unabdingbare Information für den IT-Anbieter.
Natürlich ist es weiterhin unser Ziel, die Nothilfe so schnell wie
möglich zur Verfügung stellen zu können und dazu auch im Vorgriff auf
die Antragstellung und den Zuwendungsbescheid zu handeln. Die Einholung
eines konkreten Angebots ist jedoch nur auf Basis - bisher nicht
abschließend vorliegender - Kriterien möglich.
Insofern ist Ihr Verweis auf die Zuständigkeit des DSW auch im Hinblick
auf die Einhaltung eines Termins obsolet. Wir werden mit dem Provider
reden, wie schnell es gehen kann, aber danach hat sich auch der Termin
der Antragsbearbeitung zu richten, wie es Herr Börsel unten ausgeführt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsches Studentenwerk
Monbijouplatz 11
10178 Berlin