From: XXX
To: "Below von, Susanne /415" <Susanne.Below@bmbf.bund.de>
Cc: "Maelzer, Moritz /415" <Moritz.Maelzer@bmbf.bund.de>, "Haase, Armin /415" <Armin.Haase@bmbf.bund.de>, "Thielemann, Annika /415" <Annika.Thielemann@bmbf.bund.de>, "Maxin, Falko /411" <Falke.Maxin@bmbf.bund.de>, "Boehme, Angela /415" <Angela.Boehme@bmbf.bund.de>, "Schwertfeger, Bettina /415" <Bettina.Schwertfeger@bmbf.bund.de>, XXX , XXX
Subject: AW: Antrag Überbrückungshilfe für Studierende mit ausländischer Meldeadresse
Datum: 10.07.20, 12:13
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Liebe Frau von Below,

danke für Ihre mail und den dargestellten Fall.

Im Prinzip teile ich Ihre Auffassung, dass man für Grenzpendler eine
einfache Lösung finden sollte. Das ist aber in der Praxis nicht ganz so
einfach.

Im Hinblick auf eine mögliche Gleichbehandlung könnte vorgebracht
werden, dass die Förderung auch für Studierende gelten sollte, die im
außereuropäischen Ausland gemeldet sind und aktuell digital an einer
deutschen Hochschule studieren, da sie aufgrund der
Einreisebeschränkungen im Sommersemester nicht an die Hochschule
zurückkehren konnten. Wie groß dieser Personenkreis ist, lässt sich
nicht abschätzen. Sollte es bei diesen jedoch zu
Rückforderungsansprüchen kommen, könnten diese nur schwer durchgesetzt
werden.

Sollten Sie die Förderung für Grenzpendler öffnen wollen, dann bitte ich
um eine rechtssichere Definition, die die Förderung ausschließlich auf
diesen Personenkreis beschränkt und insoweit die o. dargestellten
Probleme ausschließt.

Mit freundlichen Grüßen
               
          

Deutsches Studentenwerk
Monbijouplatz 11
10178 Berlin

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