Lieber Herr Dr. Mälzer,
hier gegenüber dem gestrigen Vorschlag eine leicht abgeänderte Fassung
für die gemeinsame Sprachregelung BMBF/DSW mit der Bitte um Ihre
Rückmeldung:
„Leider konnte Ihrem Antrag auf Überbrückungshilfe nicht entsprochen
werden. Sie dürfen davon ausgehen, dass Ihr Antrag gründlich und nach
bundesweit einheitlichen Vorgaben geprüft wurde, wobei das
Vier-Augen-Prinzip gilt: Mindestens zwei Menschen haben sich die
Bearbeitung Ihres Online-Antrags angesehen und sind beide
übereingekommen, ihn nicht genehmigen zu können. Es müssen also schon
klare Gründe für eine Ablehnung vorliegen, dass Ihrem Antrag für Juni
2020 nicht entsprochen werden konnte. Bitte haben Sie Verständnis dafür,
dass es den Studenten- und Studierendenwerken bei der Fülle von Anträgen
es nicht möglichst ist, individuelle, für jeden Antrag passende
Ablehnungsgründe zu kommunizieren. Sollte Ihre pandemiebedingte Notlage
weiterbestehen, stellen Sie bitte für Juli 2020 erneut einen Antrag.“
ir können nicht schreiben, dass die Studenten- und Studierendenwerke „in
hohem Umfang“ bei den Studierenden fehlende oder unvollständige
Unterlagen nachfordern.
Und hier nochmal die Bitte, den Satz, dass die Studenten- und
Studierendenwerke bei fehlenden/unvollständigen Unterlagen sozusagen
„automatisch“ bei den Studierenden nachfragen, aus Ihren FAQs zu streichen:
https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zur-ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-11509.html
Viele Grüße
Deutsches Studentenwerk
Monbijouplatz 11
10178 Berlin