From: "Maelzer, Moritz /415" <Moritz.Maelzer@bmbf.bund.de>
To: XXX <XXX@Studentenwerke.de>
Cc: "Below von, Susanne /415" <Susanne.Below@bmbf.bund.de>, XXX <XXX@Studentenwerke.de>
Subject: AW: Ü-Hilfe: neuer Vorschlag Sprachregelung/Musterantwort abgelehnte Anträge
Datum: 30.06.20, 11:46
Mailthread
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Lieber           , lieber              ,

vielen Dank für die Screenshots aus dem Tool, Ihre Einschätzung zur Zahl
der abgelehnten Anträge gestern und den Formulierungsvorschlag. Wir
ergänzen unsere FAQs nun folgendermaßen, s.u., und instruieren auch
Telemark entsprechend für die Telefon/E-Mail-Beratung.

Von Telemark bekam ich eben die Information, dass im Tool bei der
Ablehnung noch auf die Hotline verwiesen würde, was Antragstellende aus
Augsburg und Paderborn berichtet hätten. Das würde natürlich gar keinen
Sinn machen, da Telemark ja gar nicht in die Anträge hineingucken kann und
soll. Könnten Sie dem bitte nachgehen.

Frage „Ich habe meinen Antrag vollständig eingereicht, würde aber gerne
noch zusätzliche Dokumente hochladen oder Angaben ändern. Geht das?“
Antwort: „Nein. Wenn eingereichte Dokumente unvollständig oder
fehlerhaft sind, bittet das Studierenden- oder Studentenwerk im Rahmen
der Bearbeitung bei Unklarheiten um weitere die richtigen
Dokumente oder Erklärungen; diese können dann innerhalb einer bestimmten
Frist nachgereicht werden. Insgesamt ist es sinnvoll, den Antrag
sorgfältig durchzusehen und erst dann abzuschicken, wenn alles stimmt.
Über den Login-Button auf der ersten Seite kann man sich immer wieder
einloggen und den Antrag auch über mehrere Tage bearbeiten.

Neue Frage: Warum wurde mein Antrag abgelehnt?
‚Antwort: Es tut uns leid, wenn Ihrem Antrag auf Überbrückungshilfe
nicht entsprochen werden kann. Sie dürfen davon ausgehen, dass Ihr
Antrag gründlich und nach bundesweit einheitlichen Vorgaben geprüft
wurde, wobei das Vier-Augen-Prinzip gilt: Mindestens zwei Menschen haben
sich die Bearbeitung Ihres Online-Antrags angesehen und sind beide
übereingekommen, ihn nicht genehmigen zu können. In hohem Umfang fragen
die Studenten- und Studierendenwerke, die die Anträge der Studierenden
bearbeiten, bei fehlenden oder nicht vollständigen Unterlagen auch bei
den Studierenden nach.
Es müssen also schon relativ klare Gründe für
eine Ablehnung vorliegen, dass Ihrem Antrag für Juni 2020 nicht
entsprochen werden konnte. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es
bei der Fülle von Anträgen nicht möglich ist, individuelle, für jeden
Antrag passende Ablehnungsgründe zu kommunizieren. Sollte Ihre
pandemiebedingte Notlage weiterbestehen, stellen Sie bitte für Juli 2020
erneut einen Antrag.

Beste Grüße
Moritz Mälzer

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