Liebe Frau Schwertfeger,
danke für die Übersendung Ihrer Notizen.
Zu Anfang des Gesprächs hatten wir noch eine zuwendungsrechtliche
Unklarheit zu Ziffer 2.1.5 sowie Ziffer 6.8. der NABF angesprochen. Hier
wollte Herr Wagner in einem Vermerk klarstellen, dass, solang Unklarheit
hinsichtlich des Verhaltens der Finanzbehörden besteht, der Bruttobetrag
an die STW ausgezahlt wird und diese für eine ggf. zu entrichtende
Umsatzsteuer Rückstellungen bilden ‚die bei Klärung mit dem BMF
hinsichtlich USt.-Freistellung bis August auch als Überbrückungshilfe
ausgezahlt werden können. Im Falle keiner Klärung durch das BMF würden
die STW für die Mittel bis zur Klärung jeweils durch die örtlichen
Finanzbehörden zurückstellen, ggf. für eine USt.-Zahlung verwenden oder
bei Nichterfordernis im nächsten Jahr zurückzahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsches Studentenwerk
Monbijouplatz 11
10178 Berlin