Sehr geehrter ,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich namens des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung (BMBF) wie folgt beantworte:
[...]
2. Gibt es inländische Studierende, die die Überbrückungshilfe NICHT
beantragen können? Es geht hier u.a. um diejenigen, die schon einen
KfW-Kredit genutzt hatten, der aber zu Ende gegangen ist, ohne dass sie
das Studium bereits abschließen konnten. Um die Studierende diejenigen,
die bereits einen KfW-Kredit nutzen und nebenbei gearbeitet haben, was
ja nun nicht mehr möglich ist. Bleibt diesen nur der Notfonds? Oder ist
es möglich ZUSÄTZLICH zu einem "normalen" laufenden KfW-Studienkredit
noch den "Nothilfe"-KfW-Studienkredit zu beantragen?
Studierende, die den KfW-Studienkredit bereits in Anspruch genommen
haben und sich in der Karenz- oder Tilgungsphase befinden, können keinen
weiteren parallelen Studienkredit beantragen. Hier gelten abgesehen von
der befristeten Zinsübernahme bis zum 31. März 2021 durch den Bund die
üblichen Regeln für einen KfW-Studienkredit. Ausgenommen davon sind
Darlehen, die bereits vollständig zurückgezahlt sind. In diesem Falle
wäre eine erneute Antragstellung möglich. [...] Darüber hinaus stellt
das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) dem Deutschen
Studentenwerk (DSW) rund 100 Millionen Euro für die Nothilfefonds der
Studierendenwerke zur Verfügung. Über die Studierendenweke sollen
denjenigen Studierenden in nachweislich besonders akuter Notlage
geholfen werden, die ganz unmittelbar Hilfe benötigen und keine andere
Unterstützung (also z.B. keinen KfW-Studienkredit) in Anspruch nehmen
können.
[...]