From: XXX
To: "Below von, Susanne /415" <Susanne.Below@bmbf.bund.de>
Cc: XXX
Subject: AW: EILT EXTREMI! Bundestag - Anfragen; bitte um Rückmeldung
Datum: 22.04.20, 12:22
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Liebe Frau von Below,

die Antworten auf meine Fragen finden Sie unten.

Herzliche Grüße
               
          
Deutsches Studentenwerk
Monbijouplatz 11
10178 Berlin

On 22.04.20 11:42, Below von, Susanne /415 wrote:
> Die FDP fordert: „über die Bundesagentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit dem Deutschen
> Studentenwerk (DSW) mit einer zielgruppenspezifischen Ansprache eine kurzfristige Vermittlung von
> Studierenden in neue, krisenbedingt besonders nachgefragte Nebentätigkeiten zu ermöglichen“
>
> Unsere Frage hierzu: Hat das DSW derzeit die personellen Kapazitäten und besteht bei Ihnen die
> Bereitschaft, diese Vermittlung zu übernehmen?
Die Arbeitsvermittlung erfolgt grundsätzlich vor Ort über die Jobcenter der Arbeitsagenturen und
nicht über den Dachverband der Studentenwerke, das DSW, bzw. die Studentenwerke. 21 von
57 Studentenwerken bieten zusätzlich in geringem Umfang die Vermittlung von Jobs für
Studierende an. Personelle Kapazitäten für eine zielgruppenspezifische Vermittlung sind weder
beim DSW noch bei den Studentenwerken vorhanden. Zudem gewinnen Jobportale bei der
Zielgruppe an hoher Relevanz. Das DSW hat daher schon frühzeitig die Studierenden medial
angesprochen, sich über diese Jobportale um Alternativjobs zu bemühen. Darauf kann das DSW
gerne noch einmal hinweisen.

> DIE LINKE fordert: „Die Unterstützung wird als rückzahlungsfreier
> Zuschuss bis zu einer Höhe von 632 Euro pro Monat zzgl. der
> tatsächlichen Mietkosten gewährt.“
> Nach Berechnungen aus der SE21 erhalten Studierende, die neben dem
> Studium jobben, für diese Tätigkeit monatlich 263-283€ (netto). Daher
> geht das BMBF, wie Sie wissen, von einem zusätzlichen Bedarf von maximal
> € 500 pro Monat pro Studierendem aus.
> Wie ist die Einschätzung des DSW hierzu?

Die Einnahmen aus studentischer Erwerbstätigkeit betragen nach der 21.
Sozialerhebung durchschnittlich 385 Euro im Monat (Normalstudent, Bild
4.6), das entspricht brutto = netto, das sie mit Jahreseinnahmen von
4.620 weit unter dem Steuerfreibetrag von 9.408 Euro liegen. Der
BAföG.-Freibetrag für erwerbstätige Studierende beträgt 5.400 Euro,
damit sind die Jahres-Einnahmen aus einem Minijob frei. Insofern liegt
man mit den angebotenen Hilfen bis durchschnittlich 500 Euro mtl.
(Zuschuss oder Darlehen) für Studierende, die ihren Job verloren haben,
wohl in einer vertretbaren Größenordnung. Da es sich um
Durchschnittswerte handelt, können in der Spitze im Einzelfall höhere
Fördersätze erforderlich sein.

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