From: "Schwertfeger, Bettina /415" <Bettina.Schwertfeger@bmbf.bund.de>
To: XXX
Cc: "Below von, Susanne /415" <Susanne.Below@bmbf.bund.de>, "Wagner, Sascha /412" <Sascha.Wagner@bmbf.bund.de>, "Greisler, Peter /41" <Peter.Greisler@bmbf.bund.de>, XXX , XXX
Subject: Ausfüllhinweise zur Überbrückungshilfe
Datum: 20.06.20, 15:21
Anhänge:

Lieber           ,

vielen Dank für Ihre Mail vom Freitagnachmittag.
Wir sind, denke ich, auf der Zielgeraden. Herr Wagner wird sich am
Montagmorgen bei Ihnen mit einer Textfassung melden. Schon vorab als
Rückmeldung:

Auf Wunsch von                      ist das „eigenverantwortlich“ bei der Antragsprüfung
gestrichen worden.

Offen scheint mir nur noch die Frage, wie detailliert Hinweise zur
Prüfung der Kontobewegungen ergehen.

Zu den Hinweisen zu (jetzt) Nr. 7 b Prüfung der Kontobewegungen hatten
wir in einer Vor-Fassung den Hinweis auf das Abweichen von erkennbaren
Mustern:

„Weiterhin kann anhand der Kontoauszüge kursorisch geprüft werden, ob
Kontobewegungen erkennbar sind, die deutlich darauf hinweisen, dass die
Notlage des/ der Studierenden tatsächlich nicht gegeben ist bzw. durch
Auszahlung, Verschiebung o.ä. verfügbarer Mittel künstlich herbeigeführt
wurde. Dabei wird im Rahmen der kursorischen Prüfung berücksichtigt, ob
sich, insbesondere nach dem 27.05.2020 (Datum des Bekanntwerdens der 500
€ - Grenze für den Kontostand) Auffälligkeiten ergeben, da sie von den
Mustern abweichen, die aus den vorgelegten Unterlagen erkennbar sind (z.
B. regelmäßige Abbuchungen, regelmäßige Barabhebungen o. ä.).
Unerklärte Überweisungen oder Barabhebungen, die deutlich dazu dienen,
einen Kontostand unterhalb der 500 € - Grenze herbeizuführen, können
grundsätzlich zu Ablehnung eines Antrags führen. Sollte der Anschein für
Unregelmäßigkeiten erkennbar sein, können Nachforderungen (z. B.
Begründung, Selbsterklärung, Belege) mit kurzer Fristsetzung (z. B. eine
Woche) Aufklärung darüber geben.“

Vielleicht kommt es Ihrem Anliegen entgegen, wenn wir Teile dieser
Passage wieder aufnehmen?

Wir werden keine längeren Listen von Beispielen aufnehmen und werden
aktuell auch keine Betragsgrenzen aufführen.
Wie schon zuvor geschrieben, können wir diesen Punkt, wenn das
Bearbeitungstool läuft, gern noch einmal aufnehmen.

Die Hinweise sollten eigentlich in der vorigen Woche versendet werden,
daher hatten wir uns am 11.06. zurückgemeldet.
Wir halten es für dringend notwendig, dass die Hinweise zu Beginn der
kommenden Woche an die Studenten- und Studierendenwerke übersendet werden.

Beste Grüße,
Bettina Schwertfeger

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