Corona-Pandemie: Deutsches Studentenwerk schlägt Maßnahmen für Studierende in Notlagen vor
* Bund-Länder-Studienfonds für erwerbstätige Studierende, denen der Nebenjob wegbricht
* Sommersemester 2020 nicht werten für Studienleistungen und fürs BAföG
* Verlängerung der BAföG-Förderungshöchstdauer und der Regelstudienzeit
* Keine Anrechnung der Einkommen aufs BAföG, wenn Studierende sich in der Pandemie-Bekämpfung engagieren
* Finanzierungsnachweis für ausländische Studierende aussetzen
Berlin, 23. März 2020. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) anerkennt ausdrücklich, wie schnell und
umfassend die Regierungen von Bund und Ländern Hilfspakete zur Milderung der wirtschaftlichen
Folgen für Unternehmen, Beschäftigte, soziale Einrichtungen und viele weitere Betroffene einleiten.
Um wirtschaftliche und finanzielle Notlagen für die Studierenden in Deutschland wegen der Corona-
Pandemie abzuwenden oder zumindest abzumildern, schlägt das DSW eine Reihe von Maßnahmen
vor, so vor allem einen Studienfonds von Bund und Ländern, mit welchem Studierenden in
finanziellen Notlagen unbürokratisch geholfen wird.
Mehr als zwei Drittel der Studierenden sind neben dem Studium erwerbstätig, bei den ausländischen
Studierenden sind es sogar 75%, wie aus der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks
hervorgeht.
DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde erklärt: „Fallen jetzt die Erwerbsmöglichkeiten für
Studierende weg, stellt sie das vor erhebliche finanzielle Problem, zumal jobbende Studierende in der
Regel kein Kurzarbeitergeld erhalten. Die Bundesregierung, aber auch die Bundesländer, sind jetzt
gefordert, zum Wohle der Studierenden rasch und unbürokratisch zu handeln - so wie sie es
angesichts der Pandemie bereits tun.“
Diese Maßnahmen schlägt das Deutsche Studentenwerk vor:
* von Bund und Ländern einen Studienfonds, aus dem Studierende in finanzieller Notlage rasch
und unbürokratisch Hilfe bekommen
* dass aufgrund von voraussichtlich nur schwer oder nicht zu erbringender Studienleistungen
im Sommersemester 2020 die Regelstudienzeit und die Förderungshöchstdauer beim BAföG
verlängert werden
* dass Einkommen, die die Studierenden nun bei der Pandemiebekämpfung erzielen, etwa als
medizinische Hilfskräfte, nicht aufs BAföG angerechnet werdenAlle Schwärzungen auf dieser
* ein Aussetzungen des Finanzierungsnachweises, den ausländische Studierende beibringen
müssen, für die Dauer der Pandemie
* Bürgschaften der Bundesländer als Ersatz für persönliche Bürgen bei den Darlehenskassen
der Studenten- und Studierendenwerke, damit diese Mittel an notleidende Studierende auch
ohne Bürgen ausschütten können
* Liquiditätshilfen von Ländern und Kommunen für die Studenten-/Studierendenwerke, die mit
massiven Einnahmeausfällen zu kämpfen haben.
Meyer auf der Heyde: „Die Politik beweist in diesen Tagen, dass sie zu raschem und entschlossenem
Handeln fähig ist. Das sollte sie nun auch tun, um die rund 2,9 Millionen Studierenden in Deutschland
zu unterstützen - erst recht diejenigen, die sich dazu entschließen, nun in Krankenhäusern,
Supermärkten oder anderen neuralgischen Bereichen zu jobben und sich so auch ihrer
gesellschaftlichen Verantwortung stellen.“
„Wir brauchen ein Zusammenwirken von Bund, Ländern, Kommunen, Hochschulen und
Studentenwerken, damit das deutsche Hochschulsystem aus dieser Krise möglichst stabil
hervorgehen und so rasch es die Umstände erlauben, seinen Lehr- und Forschungsbetrieb
wiederaufnehmen kann.“
Diese Pressemitteilung online:
www.studentenwerke.de/de/content/corona-pandemie-deutsches-studentenwerk
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