Sehr geehrter
,
die Geschäftsführer der Studierendenwerke Mannheim und Stuttgart haben
das Wissenschaftsministerium informiert, dass die Studierenden der
staatlichen Akademien nach dem Akademiengesetz des Landes Baden-Württemberg
nach den Regelungen des BMBF nicht antragsberechtigt für die
Überbrückungshilfe des Bundes sind. Sie haben uns auch darüber
informiert, dass Sie sich mit dieser Problematik, die im Übrigen auch
den Freistaat Sachsen mit den Berufsakademien treffen müsste, an das BMBF
wenden werden.
Die Problematik ist den drei Akademien in Baden-Württemberg ebenfalls bekannt,
diese haben sich bereits an uns gewandt.
Wir haben im Studierendenwerksgesetz der Landes Baden-Württemberg in § 2
Abs. 1 die Akademien nach dem Akademiengesetz sehr bewusst aufgenommen,
um die Studierenden der Akademien zu behandeln wie die Studierenden der
staatlichen Hochschulen. Mit den geltenden Richtlinien für die
Überbrückungshilfe werden diese Studierenden benachteiligt, obwohl
gerade sie durch die Folgen der Pandemie besonders stark betroffen sind.
Ich danke Ihnen sehr, dass Sie sich im Sinne dieser Studierenden an das
BMBF wenden. Wir werden ebenfalls in Kontakt mit dem Bundesministerium
treten, um eine Änderung zu erwirken.
Mit freundlichen Grüßen