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Subject: Abgleich der Informationen BMBF/DSW zu Überbrückungshilfe
Datum: 25.06.20, 17:34
Mailthread
  • Abgleich der Informationen BMBF/DSW zu Überbrückungshilfe (25.06.20, 17:34)
Anhänge:
FAQs für Studierende.docx
10 häufigste Fragen zum Start des Antragstools.docx
Ü-Hilfe technische Hinweise zur Online-Antragsstellung.docx

Lieber           ,

ich melde mich bei Ihnen zu den Musterantworten und Website-FAQs, deren
Abgleich zwischen BMBF/DSW/Telemark wir uns ja vorgenommen haben.

Zu den FAQs auf den Internetseiten beim DSW und BMBF:

- Mein Kollege Herr Maxin hatte Ihnen ja Montag bereits einige
Änderungsvorschläge zu Ihren verschiedenen FAQs auf den DSW-Seiten
geschickt, nochmals anbei in den Anlagen. Es wäre gut, wenn Sie Ihre
Seiten so bald wie möglich aktualisieren könnten.

- Es gibt einige Themen, die Sie auf Ihren Websites haben und wir bisher
nicht und umgekehrt:

- Die DSW-Seiten haben (die technischen Hinweise und) mit den Fragen 9,
11, 13 und 28 mehr Informationen zu Hochschularten, Sicherheitsfragen
und Art der Ergebnismitteilung.

- Wir haben auf den BMBF-Seiten als zusätzliche Fragen, die Sie ggf.
noch aufnehmen könnten:

* Frage: Kann ich bestimmte Angaben im Personalausweis schwärzen?
Antwort: Ja. Nur Unterlagen für den Nachweis der pandemiebedingten
Notlage müssen lückenlos eingereicht werden. Angaben im Personalausweis,
die nicht unmittelbar dem Nachweis von Identität und Adresse dienen,
können geschwärzt werden.

* Frage: Ich bin ausländische/r Studierende/r. Kann es sich negativ
auf meine rechtliche Situation auswirken, wenn ich die
Überbrückungshilfe beantrage?
Antwort: Die Inanspruchnahme der Überbrückungshilfe hat keinen Einfluss
auf Fragen des Aufenthaltsrechts. Die positive Prüfung eines Antrags auf
Überbrückungshilfe beruht auf einer für den/die Antragsteller/in
plötzlichen und unverschuldeten Notlage, so dass von einer Situation
ausgegangen werden muss, die als Härtefall für eine Gewährung einer
zeitlich befristeten einmaligen Nothilfe zu werten ist. Demnach liegt
hier eine Ausnahme von der Regelanforderung des gesicherten
Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG vor.

- Eine Anregung noch: Bei Ihrer Frage 18 in den langen FAQs schreiben
Sie: „Was passiert, wenn meine Angaben nicht korrekt oder nicht
vollständig sind? Sorry, dann können Sie keine Überbrückungshilfe
erhalten.“ Wir würden uns freuen, wenn Sie hier eine andere
Formulierung wählen würden (z.B. „Leider können Sie dann keine ...“).
Wäre es hier nicht auch sinnvoll, auf die Möglichkeit von Nachfragen
durch die bearbeitenden STWs und kurze Antwortmöglichkeiten der
Antragstellenden hinzuweisen? Es soll ja nicht der Eindruck entstehen,
als sei dann alles umsonst gewesen.

- Auf unseren Seiten haben wir das Bearbeitungsdatum inzwischen auf den
29.6. angepasst.

- Noch auf der To Do-Liste ist bei uns das Web-Angebot englischer
Informationen zur Überbrückungshilfe. Da waren Sie schneller.

Zu diesen englischen FAQs und Mustertexten beim DSW sowie zu der
Standard-E-Mail, sofern noch in Verwendung:
Hier wird bei Ihnen noch die englische Bezeichnung aus einem frühen
Entwurfsstadium „bridging assistance" verwendet. Unser Sprachendienst
hatte schließlich „interim financial aid“ ausgewählt, auch für die
Richtlinienübersetzung. Hier wäre eine einheitliche Handhabung sinnvoll,
um Verwirrungzu vermeiden.

Technische Themen:
Im Gespräch mit Telemark wurden gestern auch verschiedene technische
Themen aus den Beratungsgesprächen genannt, die Sie in ihren
Musterantworten auch aufgreifen, bis auf eines: Berichtet wurde von
Schwierigkeiten bei der Wiederaufnahme der Antragsbearbeitung insofern,
als dann nicht der letzte Stand angezeigt wird, sondern ein etwas
weniger weit fortgeschrittener. Gibt es da evtl. ein Problem beim
Speichern? Insgesamt scheinen technische Probleme vor allem mit den
Anträgen aus den ersten beiden Tagen nach Start des Antragstools zu
bestehen.

Mustertexte zu Antragsberechtigten:
Hier finden wir die DSW-Formulierung nicht ganz zutreffend, die analog
auf mehrere Fragen gegeben wird (antragsfähige Hochschularten,
Grenzpendier, dual Studierende):
„Warum ist meine Schule, Fachschule, Kolleg, Institut, Akademie, duale
Hochschule nicht in der Hochschulliste?
.. Die Studierendenwerke haben sich bereit erklärt, die
BMBF-Überbrückungshilfe nach dessen Vorgaben zu administrieren. Die
Auswahl der für die Überbrückungshilfe anerkannten Hochschulen liegt
beim Bundesministerium für Bildung und Forschung und bezieht sich nur
auf Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen.
Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen hierhin wenden:
ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de . Es tut mir leid, Ihnen
keine positivere Antwort geben zu können..."

Es war doch ein Verhandlungsprozess mit Kompromissen, die der
Lösungssuche unter hohem Zeitdruck geschuldet sind. Es ließe sich daher
auch formulieren:
„(...) Der Kreis der Antragsberechtigten zur Überbrückungshilfe wurde in
der Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
festgelegt, um mit diesem Instrument kurzfristig möglichst vielen
Studierenden in pandemiebedingter Notlage zu helfen, gleichzeitig
aber den Prüfaufwand der Anträge handhabbar zu gestalten. Nicht alle
denkbaren Zielgruppen konnten daher Berücksichtigung finden. (...)“

Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie diese Formulierungen entsprechend noch
einmal prüfen würden. Gerade die Nicht-Einbeziehung der dual
Studierenden an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, die
letzte Woche zwischen BMBF und DSW bereits diskutiert wurde, wird
derzeit überdacht. Wie Frau Schwertfeger gestern
                bereits angedeutet hat, kann es hier eine
Konkretisierung geben, aufgrund derer nicht alle dual Studierenden
ausgeschlossen bleiben. Insofern wäre eine „weichere“ Formulierung auch
mit Blick hierauf sinnvoll.

Beste Grüße
Moritz Mälzer

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