Liebe Frau Schwertfeger,
bei der Durchsicht der FAQ des BMBF ist uns bzw. den Studentenwerken
etwas aufgefallen, was nicht so vereinbart war und personell durch die
Studentenwerke auch nicht haltbar ist.
Zu der Frage: „Warum wurde mein Antrag abgelehnt?“ lautet die Antwort:
„Es tut uns leid, wenn Ihrem Antrag auf Überbrückungshilfe nicht
entsprochen werden kann. Sie dürfen davon ausgehen, dass Ihr Antrag
gründlich und nach bundesweit einheitlichen Vorgaben geprüft wurde,
wobei das Vier-Augen-Prinzip gilt: Mindestens zwei Menschen haben sich
die Bearbeitung Ihres Online-Antrags angesehen und sind beide
übereingekommen, ihn nicht genehmigen zu können. Bitte haben Sie
Verständnis dafür, dass es nicht möglich ist, individuelle, für jeden
Antrag passende Ablehnungsgründe zu kommunizieren. Sollte Ihre
pandemiebedingte Notlage weiterbestehen, stellen Sie bitte für Juli 2020
erneut einen Antrag."
Hier wird durchgängig ein Vier-Augen-Prinzip suggeriert, was nicht so
verabredet und auch nicht leistbar ist. Die Studentenwerke prüfen sehr
sorgfältig nach pflichtgemäßem Ermessen, die Bearbeitungsdauer beträgt
nach bisherigen Erkenntnissen rund 40 Minuten pro Antrag (nicht zuletzt
aufgrund der mangelnden Güte der eingereichten Unterlagen. Soll das
Vier-Augen-Prinzip angewandt werden, können entsprechend nur erheblich
weniger Anträge bearbeitet werden.
Da ich davon ausgehe, dass einer Bearbeitungsverzögerung nicht im Sinne
des BMBF, bitte ich daher um Streichung des meines Erachtens vom
Aussagegehalt auch überflüssigen Halbsatzes:
„wobei das Vier-Augen-Prinzip gilt: Mindestens zwei Menschen haben sich
die Bearbeitung Ihres Online-Antrags angesehen und sind beide
übereingekommen, ihn nicht genehmigen zu können.“.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsches Studentenwerk
Monbijouplatz 11
10178 Berlin