From: "Greisler, Peter /41" <Peter.Greisler@bmbf.bund.de>
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Subject: WG: Bitte um Telefonat
Datum: 29.06.20, 10:09
Mailthread
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Lieber                , wir müssen schnell eine Entscheidung der Ministerin
herbeiführen.
Leider ist die Frage mehrdimensional:

Wer einen Ausbildungsvertrag hat, braucht die Soforthilfe nicht. Dual
Studierende im engen Sinne sind damit zu Recht ausgenommen. Es gibt aber
auch dual Studierende, die keinen Ausbildungsvertrag haben. Wenn sie an
normalen Hochschulen studieren, bekommen sie auch jetzt schon Nothilfe.
Wir nehmen also faktisch gar nicht alle dual Studierenden aus.

Aber: es gibt auch dual Studierende ohne Ausbildungsvertrag an Akademien
oder ähnlichen Einrichtungen. Wenn die staatlich anerkannt sind und wenn
sie staatlich anerkannte Abschlüsse vergeben und wenn die Einrichtung
unumstritten zum tertiären Sektor gehört, dann fehlt mir eine
Begründung, warum wir die ausnehmen.

Sie haben die wohl aus praktischen Erwägungen ausgeschlossen, weil sie
nicht Mitglied bei einem StW sind. Habe ich das richtig verstanden? Wie
wollen wir das öffentlich durchhalten? Da sind Studierende, die genauso
Notfälle haben, wie andere Studierende und wir schließen sie nur aus,
weil es irgendwie unpraktisch ist? Das ist doch unsozial und gar nicht
kommunizierbar, oder?

BaWü beschwert sich, dass die Popakademie und zwei ähnliche Einrichtungen nicht
aufgenommen sind. Die sind aber wohl sogar im StW. Nehmen wir die
wirklich aus? Ggf. warum?

Ich suche nach einer gemeinsam vertretbaren und stimmigen Lösung und
wäre dankbar für Anruf.

Mit besten Grüßen
Peter Greisler

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