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To: "Schwertfeger, Bettina /415" <Bettina.Schwertfeger@bmbf.bund.de>, "Below von, Susanne /415" <Susanne.Below@bmbf.bund.de>
Cc: "Maelzer, Moritz /415" <Moritz.Maelzer@bmbf.bund.de>, "Greisler, Peter /41" <Peter.Greisler@bmbf.bund.de>, XXX , XXX , XXX
Subject: Überbrückungshilfe für Studierende einkommensteuer- und sozialversicherungsfrei?
Datum: 26.06.20, 08:34
Mailthread
  • Überbrückungshilfe für Studierende einkommensteuer- und sozialversicherungsfrei? (26.06.20, 08:34)
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Liebe Frau Schwertfeger, liebe Frau von Below,

aus dem Kreis der Antragsteller kommt immer wieder folgende Frage:

- Ist der ÜHilfe-Zuschuss steuer- und sozialversicherugnsfrei? Nach
welcher Norm/Befreiungstatbestand EStG?
- Die Nichtanrechenbarkeit des Zuschusses auf das BAföG ist vom BMBF
klargestellt. Ist der ÜHilfe-Zuschuss auch gegenüber anderen
Sozialleistungen (z.B. Wohngeld) anrechnungsfrei?

Würden Sie dieses bitte im BMBF klären und uns zurückspiegeln, wir
nehmen es dann in die FAQ auf.

Mit freundlichen Grüßen
               
          

Deutsches Studentenwerk
Monbijouplatz 11
10178 Berlin

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